EAA-Konformitäts-Checkliste für Websites
Eine schrittweise Checkliste zur Überprüfung Ihrer Website anhand aller Anhang-I-Anforderungen mit praktischer Anleitung für jedes Kriterium.
Kurze Antwort
Eine EAA-Prüfung umfasst vier Punkte: die Oberfläche geprüft gegen EN 301 549 / WCAG 2.1 AA, die nach Anhang V geforderten Informationen, dokumentierte Nachweise für jede Anforderung aus Anhang I sowie eine schriftliche Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung, wo eine Ausnahme geltend gemacht wird.
- Oberflächen-Norm
- EN 301 549 · WCAG 2.1 AA
- Öffentliche Angaben
- Annex V
- Nachzuweisende Anforderungen
- Annex I
- Durchsetzbar seit
- 28.06.2025
Primärquellen
EAA-Konformitäts-Checkliste für Websites
Verwenden Sie diese Checkliste, um die Konformität Ihrer Website mit den Anhang-I-Anforderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit systematisch zu prüfen. Diese Checkliste umfasst die für Webdienste relevantesten Anforderungen.
Phase 1: Technische Grundlage (WCAG 2.1 AA)
Wahrnehmbar
- Alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte (WCAG 1.1.1 / Anhang I.2.e)
- Videos haben Untertitel und Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.1–1.2.5 / Anhang I.2.f)
- Die Inhaltsstruktur verwendet korrektes semantisches HTML (WCAG 1.3.1 / Anhang I.1.b)
- Inhalte fließen bei 320 px Breite ohne horizontales Scrollen um (WCAG 1.4.10 / Anhang I.2.d)
- Das Textkontrastverhältnis beträgt mindestens 4,5:1 (3:1 für großen Text) (WCAG 1.4.3 / Anhang I.2.c)
- Das Kontrastverhältnis von UI-Komponenten beträgt mindestens 3:1 (WCAG 1.4.11 / Anhang I.2.c)
- Text kann auf 200 % vergrößert werden, ohne dass Inhalte verloren gehen (WCAG 1.4.4 / Anhang I.2.d)
- Textabstände können angepasst werden, ohne das Layout zu beeinträchtigen (WCAG 1.4.12 / Anhang I.2.d)
Bedienbar
- Alle Funktionen sind per Tastatur verfügbar (WCAG 2.1.1 / Anhang I.2.g)
- Es gibt keine Tastaturfallen (WCAG 2.1.2 / Anhang I.2.g)
- Zeitlimits können angepasst oder verlängert werden (WCAG 2.2.1 / Anhang I.2.h)
- Kein Inhalt flackert mehr als 3 Mal pro Sekunde (WCAG 2.3.1 / Anhang I.2.i)
- Skip-Navigation-Links sind vorhanden (WCAG 2.4.1 / Anhang I.2.j)
- Seiten haben beschreibende Titel (WCAG 2.4.2 / Anhang I.2.j)
- Die Fokusreihenfolge ist logisch und intuitiv (WCAG 2.4.3 / Anhang I.2.j)
- Der Linkzweck ist aus dem Kontext ersichtlich (WCAG 2.4.4 / Anhang I.2.j)
- Mehrere Navigationsmechanismen sind verfügbar (WCAG 2.4.5 / Anhang I.2.j)
- Fokusindikatoren sind sichtbar (WCAG 2.4.7 / Anhang I.2.j)
Verständlich
- Die Seitensprache ist im HTML deklariert (WCAG 3.1.1 / Anhang I.2.k)
- Sprachwechsel innerhalb des Inhalts sind markiert (WCAG 3.1.2 / Anhang I.2.k)
- Die Navigation ist seitenübergreifend konsistent (WCAG 3.2.3 / Anhang I.2.l)
- Formulareingaben haben eindeutige Beschriftungen und Anweisungen (WCAG 3.3.2 / Anhang I.2.m)
- Fehlermeldungen benennen das Problem und schlagen eine Lösung vor (WCAG 3.3.3 / Anhang I.2.m)
Robust
- HTML validiert ohne wesentliche Fehler (WCAG 4.1.1 / Anhang I.2.n)
- Alle UI-Komponenten haben zugängliche Namen und Rollen (WCAG 4.1.2 / Anhang I.2.n)
- Statusmeldungen sind programmatisch bestimmbar (WCAG 4.1.3 / Anhang I.2.n)
Phase 2: EAA-spezifische Anforderungen
Dokumentation (Anhang I, Abschnitt I)
- Barrierefreiheitsmerkmale sind dokumentiert (I.1.a)
- Die Kompatibilität mit assistiven Technologien ist beschrieben (I.1.a)
- Die Barrierefreiheitsdokumentation ist selbst barrierefrei (I.1.a)
Webbezogen (Anhang I, Abschnitt III)
- Die Website erfüllt insgesamt WCAG 2.1 Stufe AA (III.a)
- Alle Webinhaltstypen sind barrierefrei (III.b)
- Das mobile Web-Erlebnis ist barrierefrei (III.c)
Sektorspezifisch (falls zutreffend)
- E-Commerce: Produktinformationen und Checkout sind barrierefrei (IV.a)
- Bankwesen: Online-Banking und Zahlungsprozesse sind barrierefrei (IV.b)
- Verkehr: Buchung und Ticketing sind barrierefrei (IV.c)
- Telekommunikation: Serviceportale und Kommunikationswerkzeuge sind barrierefrei (IV.d)
Phase 3: Erklärung und Prozesse
Anhang-V-Erklärung (Abschnitt V)
- Die Erklärung identifiziert Ihre Organisation (Name, Adresse) (V.1.a)
- Die Erklärung identifiziert das Produkt/die Dienstleistung (V.1.b)
- Die Erklärung verweist auf EN 301 549 / WCAG 2.1 AA (V.1.c)
- Die Erklärung ist auf Ihrer Website öffentlich zugänglich
- Die Erklärung liegt in einem barrierefreien Format vor
Laufende Konformität
- Regelmäßige Barrierefreiheitsprüfungen sind geplant (mindestens jährlich)
- Ein Rückmeldemechanismus zur Barrierefreiheit existiert (Kontaktformular, E-Mail)
- Mitarbeiter, die Barrierefreiheitsbeschwerden bearbeiten, sind geschult
- Neue Funktionen werden vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft
Automatisiertes vs. manuelles Testen
| Kann automatisiert werden (RankProof Scan verwenden) | Erfordert manuelles Testen |
|---|---|
| Farbkontrastverhältnisse | Qualität aussagekräftiger Alternativtexte |
| Fehlende Alt-Attribute | Logische Lesereihenfolge |
| Fehlende Formularbeschriftungen | Tastaturnavigationsfluss |
| HTML-Validierungsfehler | Genauigkeit von Videountertiteln |
| Sprachdeklarationen | Nützlichkeit von Fehlermeldungen |
| Gültigkeit von ARIA-Attributen | Verständlichkeit von Inhalten |
Empfehlung: Beginnen Sie mit einem automatisierten Scan (verwenden Sie unseren kostenlosen Scanner), um technische Probleme zu identifizieren, und führen Sie dann manuelle Tests auf Qualität und Vollständigkeit durch.
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